B2B-Verkaufs- und Lieferbedingungen der Hopfenrebell GmbH
Stand: 01.01.2026
§ 1 Anbieter, Geltungsbereich und Vertragspartner
(1) Diese B2B-Verkaufs- und Lieferbedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen.
(2) Sie gelten insbesondere für Lieferungen, Verkäufe und Leistungen an Gastronomiebetriebe, Getränkehändler, Wiederverkäufer, Veranstalter, Firmenkunden, Vereine, öffentliche Einrichtungen und sonstige gewerbliche oder institutionelle Abnehmer.
(3) Anbieter ist:
Hopfenrebell GmbH
Geschäftsführer: Stefano Garzarella
Pferdsfelder Weg 72
96231 Bad Staffelstein
Deutschland
Telefon: +49 (0)9573 31 08 67 5
E-Mail: info(at)hopfenrebell.de
(4) Diese Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen mit gewerblichen Kunden, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.
(5) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Hopfenrebell GmbH stimmt ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Dies gilt auch dann, wenn die Hopfenrebell GmbH in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden vorbehaltlos liefert oder leistet.
§ 2 Angebote, Vertragsschluss und Vertragsinhalt
(1) Angebote der Hopfenrebell GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
(2) Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, durch Rechnungsstellung, durch Lieferung der Ware, durch Bereitstellung zur Abholung oder durch eine sonstige ausdrückliche Annahme durch die Hopfenrebell GmbH zustande.
(3) Mündliche Nebenabreden, Änderungen oder Ergänzungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Bestätigung in Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(4) Maßgeblich für Art und Umfang der Leistung sind die Auftragsbestätigung, das Angebot, die Rechnung oder eine sonstige Vereinbarung in Textform.
(5) Angaben zu Bierstilen, Zutaten, sensorischen Beschreibungen, Alkoholgehalt, Stammwürze, Bittereinheiten, Farbe, Mindesthaltbarkeit, Gebinden und Verfügbarkeiten dienen der Produktbeschreibung. Handelsübliche und produktionstechnisch bedingte Abweichungen bleiben vorbehalten, soweit sie für den Kunden zumutbar sind.
§ 3 Preise, Umsatzsteuer, Pfand und Preisänderungen
(1) Alle Preise verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, in Euro zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer.
(2) Pfandbeträge für Flaschen, Kästen, Fässer, KEGs, Paletten, Transportbehälter, Gläser, Leihanlagen oder sonstige Mehrweg- und Leihgegenstände werden gesondert berechnet.
(3) Maßgeblich sind die zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Preislisten, Pfandlisten und Konditionen der Hopfenrebell GmbH, sofern keine abweichende Vereinbarung in Textform getroffen wurde.
(4) Zusatzkosten, insbesondere Lieferkosten, Versandkosten, Speditionskosten, Expresszuschläge, Verpackungskosten, Maut-, Energie- oder Zuschlagskosten, werden gesondert berechnet, sofern sie nicht ausdrücklich im vereinbarten Preis enthalten sind.
(5) Die Hopfenrebell GmbH ist berechtigt, Preise für künftige Lieferungen anzupassen, wenn sich Kostenfaktoren wie Rohstoffe, Energie, Verpackung, Logistik, Steuern, Abgaben oder gesetzliche Vorgaben wesentlich ändern. Bereits verbindlich bestätigte Einzelaufträge bleiben hiervon unberührt, sofern nichts anderes vereinbart wurde.
§ 4 Lieferung, Abholung und Gefahrübergang
(1) Lieferungen erfolgen nach Vereinbarung durch Eigenlieferung, Spedition, Versanddienstleister oder durch Abholung durch den Kunden.
(2) Liefertermine und Lieferfristen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich in Textform als verbindlich bestätigt wurden.
(3) Bei Abholung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung mit Bereitstellung und Übergabe der Ware an den Kunden oder dessen Beauftragte über.
(4) Bei Versand oder Lieferung durch Dritte geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den Transporteur, Spediteur oder Versanddienstleister auf den Kunden über.
(5) Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
(6) Lieferungen erfolgen vorbehaltlich rechtzeitiger und vollständiger Selbstbelieferung sowie der Verfügbarkeit der Ware.
(7) Ereignisse höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streiks, Betriebsstörungen, Energieausfälle, Rohstoffmangel, Transportstörungen oder sonstige von der Hopfenrebell GmbH nicht zu vertretende Umstände verlängern Lieferfristen angemessen. Dauert die Behinderung länger an, sind beide Parteien berechtigt, hinsichtlich des betroffenen Teils vom Vertrag zurückzutreten.
§ 5 Annahme, Lagerung und Behandlung der Ware
(1) Der Kunde ist verpflichtet, die Ware zum vereinbarten Liefer- oder Abholzeitpunkt anzunehmen oder abholen zu lassen.
(2) Verzögert sich die Annahme oder Abholung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, kann die Hopfenrebell GmbH hierdurch entstehende Mehrkosten, insbesondere Lager-, Rücktransport- oder erneute Lieferkosten, geltend machen.
(3) Der Kunde ist verpflichtet, Getränke, Lebensmittel und sonstige empfindliche Waren sachgerecht zu lagern. Bier ist insbesondere kühl, trocken, lichtgeschützt, frostfrei und entsprechend den produktspezifischen Anforderungen zu lagern.
(4) Fassbier, KEGs und gekühlte Ware sind besonders sorgfältig zu behandeln. Unsachgemäße Lagerung, starke Temperaturschwankungen, Frost, Hitze, Sonneneinstrahlung oder unsachgemäßer Transport können zu Qualitätsverlusten führen.
(5) Für Qualitätsverluste, Verderb oder Schäden, die nach Gefahrübergang durch unsachgemäße Lagerung, unsachgemäßen Transport, fehlerhafte Zapftechnik, mangelnde Hygiene oder nicht bestimmungsgemäße Behandlung entstehen, haftet die Hopfenrebell GmbH nicht.
§ 6 Leergut, Mehrweggebinde, Fässer, KEGs und Paletten
(1) Mehrwegflaschen, Kästen, Fässer, KEGs, Paletten, Transportbehälter und sonstiges Leergut bleiben Eigentum der Hopfenrebell GmbH, des jeweiligen Poolbetreibers oder des jeweiligen Eigentümers.
(2) Leergut wird nur zur bestimmungsgemäßen Verwendung überlassen. Der Kunde ist verpflichtet, Leergut pfleglich zu behandeln, ordnungsgemäß zu lagern und innerhalb angemessener Frist zurückzugeben.
(3) Leergut darf nicht zweckentfremdet, weiterveräußert, verpfändet, mit fremden Kennzeichnungen versehen oder dauerhaft einbehalten werden.
(4) Rückgegebenes Leergut muss vollständig, sauber, sortiert und in verkehrsüblichem Zustand sein.
(5) Beschädigtes, unvollständiges, verschmutztes, verlorenes oder nicht zurückgegebenes Leergut kann dem Kunden zum Wiederbeschaffungswert, Reparaturwert oder gemäß gültiger Pfand- bzw. Leergutliste berechnet werden.
(6) Pfandgutschriften erfolgen erst nach tatsächlicher Rückgabe und Prüfung des Leerguts.
(7) Die Hopfenrebell GmbH ist berechtigt, offene Leergutforderungen mit Forderungen des Kunden zu verrechnen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
§ 7 Kommissionsware, Rücknahme und Aktionsware
(1) Lieferungen auf Kommission erfolgen nur nach ausdrücklicher Vereinbarung in Textform.
(2) Umfang, Zeitraum, Abrechnung, Rückgabe, Pfand, Leergut, beschädigte Ware und nicht verkaufte Ware richten sich nach der jeweiligen Kommissionsvereinbarung.
(3) Ohne ausdrückliche Vereinbarung besteht kein Anspruch auf Rücknahme gelieferter Ware.
(4) Rücknahmen, Umtausch oder Gutschriften erfolgen nur nach vorheriger Zustimmung der Hopfenrebell GmbH.
(5) Saisonware, Aktionsware, Sonderabfüllungen, Sonderetiketten, private Label, kundenspezifische Produkte, angebrochene Verpackungseinheiten und Ware mit verkürzter Restlaufzeit sind grundsätzlich von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen, sofern kein gesetzlicher Gewährleistungsfall vorliegt.
§ 8 Sonderabfüllungen, Private Label und kundenspezifische Produkte
(1) Sonderabfüllungen, Sonderetiketten, private Label, Eventware, kundenspezifische Produkte oder individuell vereinbarte Leistungen werden nur auf Grundlage einer gesonderten Vereinbarung hergestellt oder erbracht.
(2) Der Kunde ist für die rechtzeitige, vollständige und korrekte Bereitstellung aller erforderlichen Angaben, Freigaben, Druckdaten, Markenrechte, Pflichtinformationen und sonstigen Inhalte verantwortlich, soweit diese vom Kunden stammen.
(3) Der Kunde sichert zu, dass von ihm bereitgestellte Inhalte, Logos, Marken, Texte, Bilder oder Designs keine Rechte Dritter verletzen.
(4) Nach Freigabe durch den Kunden können Änderungen nur berücksichtigt werden, wenn sie technisch und organisatorisch noch möglich sind. Hierdurch entstehende Mehrkosten trägt der Kunde.
(5) Kundenspezifische Produkte sind von Rücknahme und Umtausch ausgeschlossen, sofern kein gesetzlicher Gewährleistungsfall vorliegt.
§ 9 Zapfanlagen, Ausschankmaterial, Gläser und Leihgegenstände
(1) Zapfanlagen, Durchlaufkühler, Thekenmaterial, Gläser, Ausschankzubehör, Schirme, Mobiliar oder sonstige Leihgegenstände werden nur nach gesonderter Vereinbarung überlassen.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, überlassene Gegenstände pfleglich zu behandeln, sachgerecht zu verwenden, vor Verlust, Beschädigung und Diebstahl zu schützen und zum vereinbarten Zeitpunkt vollständig zurückzugeben.
(3) Der Kunde haftet für Verlust, Beschädigung, unsachgemäße Verwendung, verspätete Rückgabe und übermäßige Verschmutzung, soweit er dies zu vertreten hat.
(4) Reinigungskosten, Reparaturkosten, Wiederbeschaffungskosten, Nutzungsentgelte oder Pfandbeträge richten sich nach der jeweiligen Vereinbarung oder nach dem tatsächlich entstandenen Aufwand.
(5) Die Bedienung von Zapfanlagen hat nur durch geeignete Personen und unter Beachtung der einschlägigen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften zu erfolgen.
§ 10 Zahlungsbedingungen, Verzug und Zurückbehaltungsrechte
(1) Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig.
(2) Skonto wird nur gewährt, wenn dies ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
(3) Zahlungen gelten erst als erfolgt, wenn der Rechnungsbetrag endgültig auf dem Konto der Hopfenrebell GmbH gutgeschrieben ist.
(4) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugsfolgen. Die Hopfenrebell GmbH ist berechtigt, Verzugszinsen, Mahnkosten und weitere Verzugsschäden geltend zu machen.
(5) Bei Zahlungsverzug, Überschreitung eines vereinbarten Kreditlimits, Zahlungsschwierigkeiten oder begründeten Zweifeln an der Zahlungsfähigkeit des Kunden ist die Hopfenrebell GmbH berechtigt, weitere Lieferungen von Vorkasse, Sicherheitsleistung oder vollständigem Ausgleich offener Forderungen abhängig zu machen.
(6) Der Kunde ist zur Aufrechnung nur berechtigt, wenn seine Gegenforderung unbestritten, rechtskräftig festgestellt oder entscheidungsreif ist.
(7) Zurückbehaltungsrechte kann der Kunde nur ausüben, soweit sie auf demselben Vertragsverhältnis beruhen.
§ 11 Eigentumsvorbehalt
(1) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung Eigentum der Hopfenrebell GmbH.
(2) Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsgang weiterzuverkaufen.
(3) Der Kunde tritt bereits jetzt die aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen gegen Dritte in Höhe des jeweiligen Rechnungswertes an die Hopfenrebell GmbH ab. Die Hopfenrebell GmbH nimmt diese Abtretung an.
(4) Der Kunde bleibt zur Einziehung der abgetretenen Forderungen berechtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber der Hopfenrebell GmbH ordnungsgemäß nachkommt.
(5) Bei Zahlungsverzug oder sonstiger Gefährdung der Forderungen der Hopfenrebell GmbH kann die Hopfenrebell GmbH verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zur Einziehung erforderlichen Angaben macht und die dazugehörigen Unterlagen herausgibt.
(6) Eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware ist unzulässig.
(7) Der Kunde hat die Hopfenrebell GmbH unverzüglich zu informieren, wenn Dritte auf die Vorbehaltsware oder auf abgetretene Forderungen zugreifen.
(8) Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 10 Prozent, wird die Hopfenrebell GmbH auf Verlangen des Kunden Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
§ 12 Untersuchungs- und Rügepflicht
(1) Der Kunde hat die Ware unverzüglich nach Erhalt auf Vollständigkeit, offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen, Falschlieferungen, Gebindeschäden und sonstige erkennbare Abweichungen zu prüfen.
(2) Offensichtliche Mängel, Fehlmengen, Falschlieferungen oder Transportschäden sind unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 7 Kalendertagen nach Erhalt der Ware, in Textform anzuzeigen.
(3) Verdeckte Mängel sind unverzüglich nach Entdeckung in Textform anzuzeigen.
(4) Die Anzeige muss Art und Umfang des Mangels nachvollziehbar beschreiben. Auf Verlangen sind Fotos, Chargennummern, Mindesthaltbarkeitsdaten, Lieferscheine, Rechnungsnummern oder Muster bereitzustellen.
(5) Unterlässt der Kunde die rechtzeitige Untersuchung oder Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt, soweit die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen.
(6) Bei Handelsgeschäften gilt ergänzend § 377 HGB.
§ 13 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte, soweit in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.
(2) Bei berechtigten und rechtzeitig gerügten Mängeln leistet die Hopfenrebell GmbH nach eigener Wahl Nacherfüllung durch Ersatzlieferung oder Nachbesserung.
(3) Schlägt die Nacherfüllung fehl oder ist sie dem Kunden unzumutbar, kann der Kunde nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
(4) Gewährleistungsansprüche bestehen nicht bei unerheblichen Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit, bei handelsüblichen Abweichungen, bei natürlicher Veränderung der Ware nach Gefahrübergang, bei unsachgemäßer Lagerung, fehlerhafter Kühlung, Frost, Hitze, Sonneneinstrahlung, unsachgemäßem Transport, fehlerhafter Zapftechnik, mangelnder Leitungshygiene oder sonstiger nicht bestimmungsgemäßer Behandlung.
(5) Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche beträgt gegenüber Unternehmern ein Jahr ab Ablieferung der Ware, soweit gesetzlich zulässig. Dies gilt nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder bei gesetzlich zwingender Haftung.
§ 14 Lebensmittelrecht, Kennzeichnung und Weiterverkauf
(1) Der Kunde ist beim Weiterverkauf der Ware für die Einhaltung aller für ihn geltenden lebensmittelrechtlichen, gewerberechtlichen, jugendschutzrechtlichen und steuerrechtlichen Vorschriften verantwortlich.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, Pflichtinformationen, Kennzeichnungen, Mindesthaltbarkeitsdaten, Los- oder Chargenangaben, Alkoholhinweise, Pfandhinweise und sonstige Produktinformationen beim Weiterverkauf nicht zu entfernen, zu verdecken oder zu verändern.
(3) Der Weiterverkauf beschädigter, unsachgemäß gelagerter, abgelaufener oder verkehrsunfähiger Ware ist untersagt.
(4) Der Kunde hat die Ware so zu präsentieren, zu lagern und zu verkaufen, dass Produktqualität, Verkehrsfähigkeit und Markenauftritt nicht beeinträchtigt werden.
(5) Der Kunde ist verpflichtet, die Hopfenrebell GmbH unverzüglich zu informieren, wenn ihm Umstände bekannt werden, die auf eine mögliche Produktbeanstandung, Gesundheitsgefahr, Rückrufnotwendigkeit oder lebensmittelrechtliche Beanstandung hinweisen.
§ 15 Rückrufe, Produktrücknahmen und Mitwirkungspflichten
(1) Die Hopfenrebell GmbH ist berechtigt, Produktrücknahmen, Rückrufe oder sonstige Maßnahmen zu veranlassen, wenn dies aus lebensmittelrechtlichen, sicherheitsrelevanten, qualitätsbezogenen oder behördlichen Gründen erforderlich oder angemessen ist.
(2) Der Kunde ist verpflichtet, die Hopfenrebell GmbH bei solchen Maßnahmen angemessen zu unterstützen, insbesondere durch Auskunft über Lieferwege, Lagerbestände, Weiterverkäufe und betroffene Chargen.
(3) Der Kunde darf eigene öffentliche Erklärungen zu Rückrufen oder Produktrücknahmen nur nach vorheriger Abstimmung mit der Hopfenrebell GmbH abgeben, sofern keine gesetzliche Pflicht zu einer unverzüglichen eigenen Information besteht.
§ 16 Marken, Werbemittel und Außenauftritt
(1) Marken, Logos, Produktnamen, Etiketten, Bildmaterial, Werbetexte und sonstige Kennzeichen der Hopfenrebell GmbH dürfen nur im Rahmen des vereinbarten Vertriebs und nur in einer Weise verwendet werden, die dem Markenauftritt der Hopfenrebell GmbH nicht schadet.
(2) Eine Veränderung von Etiketten, Verpackungen, Werbematerialien, Produkttexten oder Markenkennzeichen ist ohne vorherige Zustimmung der Hopfenrebell GmbH nicht zulässig.
(3) Die Verwendung von Logos, Bildern oder Texten für Werbung, Online-Shops, Social Media, Speisekarten, Getränkekarten oder sonstige Veröffentlichungen ist nur zulässig, soweit die Hopfenrebell GmbH das Material bereitgestellt oder der Verwendung zugestimmt hat.
(4) Der Kunde darf nicht den Eindruck erwecken, Vertragshändler, exklusiver Vertriebspartner oder offizieller Vertreter der Hopfenrebell GmbH zu sein, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
§ 17 Veranstaltungen, Ausschank und Wiederverkauf bei Events
(1) Sofern Ware für Veranstaltungen, Märkte, Festivals, Caterings oder sonstige Events geliefert wird, ist der Kunde für die Einhaltung der für die Veranstaltung geltenden behördlichen, gewerberechtlichen, lebensmittelrechtlichen, hygienerechtlichen, jugendschutzrechtlichen und sicherheitsrechtlichen Vorgaben verantwortlich.
(2) Der Kunde ist für sachgerechte Kühlung, Lagerung, Ausschanktechnik, Leitungshygiene und Schulung des eingesetzten Personals verantwortlich, soweit nichts anderes vereinbart wurde.
(3) Die Hopfenrebell GmbH haftet nicht für Schäden oder Qualitätsverluste, die durch unsachgemäßen Ausschank, mangelhafte Hygiene, ungeeignete Zapftechnik, fehlende Kühlung oder fehlerhafte Behandlung durch den Kunden entstehen.
(4) Werden Mitarbeitende der Hopfenrebell GmbH für eine Veranstaltung eingesetzt, gelten hierfür gesonderte Vereinbarungen zu Leistungsumfang, Arbeitszeit, Kosten, Haftung und Verantwortlichkeiten.
§ 18 Haftung
(1) Die Hopfenrebell GmbH haftet unbeschränkt für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Die Hopfenrebell GmbH haftet unbeschränkt bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.
(3) Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz und sonstige zwingende gesetzliche Haftung bleiben unberührt.
(4) Bei leichter Fahrlässigkeit haftet die Hopfenrebell GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentliche Vertragspflichten sind solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.
(5) In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
(6) Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen der Hopfenrebell GmbH.
§ 19 Vertraulichkeit
(1) Preislisten, Angebote, Kalkulationen, Rezepturinformationen, Produktionsdaten, technische Informationen, Vertriebsunterlagen, Kundendaten und sonstige geschäftliche Informationen der Hopfenrebell GmbH sind vertraulich zu behandeln, soweit sie nicht allgemein öffentlich zugänglich sind.
(2) Eine Weitergabe an Dritte ist nur zulässig, wenn dies zur Durchführung des Vertrags erforderlich ist oder die Hopfenrebell GmbH vorher zugestimmt hat.
(3) Die Vertraulichkeitsverpflichtung gilt auch nach Beendigung der Geschäftsbeziehung fort.
§ 20 Datenschutz
(1) Die Hopfenrebell GmbH verarbeitet personenbezogene Daten des Kunden oder dessen Ansprechpartnern ausschließlich nach Maßgabe der geltenden Datenschutzvorschriften.
(2) Einzelheiten ergeben sich aus der Datenschutzerklärung der Hopfenrebell GmbH.
§ 21 Abtretung und Vertragsübertragung
(1) Der Kunde darf Ansprüche gegen die Hopfenrebell GmbH nur mit vorheriger Zustimmung in Textform abtreten, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.
(2) Die Hopfenrebell GmbH ist berechtigt, Forderungen gegen den Kunden an Dritte abzutreten.
§ 22 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
(2) Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung ist Lichtenfels, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
(3) Die Hopfenrebell GmbH ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu verklagen.
§ 23 Schlussbestimmungen
(1) Sollte eine Bestimmung dieser B2B-Verkaufs- und Lieferbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieser Bedingungen bedürfen der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
(3) Die jeweils aktuelle Fassung dieser B2B-Verkaufs- und Lieferbedingungen ist auf der Website der Hopfenrebell GmbH abrufbar.